Mehrere gedämmte Heizungsrohre mit Manometern für hydraulischen Abgleich – Topallaj Haustechnik
Hydraulischer Abgleich

Hydraulischer Abgleich Hamburg zum Festpreis

Ihr Ansprechpartner
RT

Robert Topallaj

Geschäftsführer

Schluss mit gluckernden und kalten Heizkörpern. Wir gleichen Ihre Anlage nach Verfahren B ab – förderfähig dokumentiert und zum Festpreis.

Zum Festpreis

Einige Räume werden nicht warm, während es in anderen viel zu heiß ist? Die Heizkörper gluckern und die Pumpe läuft auf Hochtouren? Das ist kein Defekt, sondern Physik: Heizwasser nimmt immer den kürzesten Weg. Ohne Abgleich versorgen sich die kesselnahen Heizkörper zuerst, die entfernten bekommen den Rest. Beim hydraulischen Abgleich rechnen wir für jeden Raum aus, wie viel Wasser er braucht, und stellen jedes Ventil genau darauf ein. Das Ergebnis: gleichmäßige Wärme, ein leises System und spürbar weniger Verbrauch.

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Festpreis-Angebot

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B.

Vollständiger Abgleich inklusive raumweiser Heizlastberechnung, Einregulierung sämtlicher Ventile und dem VdZ-Bestätigungsformular, das KfW und BAFA im Nachweisverfahren sehen wollen. Wir messen mit dem LiDAR-Scan der Planungssoftware autarc auf und rechnen damit gegen eine Datenbank von über 500 Ventilmodellen – dadurch bleibt der Aufwand kalkulierbar und Sie bekommen einen Festpreis statt eines Stundenzettels.

B-1

Bis 10 Heizkörper

Wohnung, kleines Einfamilienhaus

890 €

B-2Empfohlen

11 bis 18 Heizkörper

Typisches Einfamilienhaus

1.190 €

B-3

19 bis 25 Heizkörper

Großes Haus, Zweifamilienhaus

1.490 €

B-XL

Ab 26 Heizkörper

Oder ab 6 Wohneinheiten (§ 60c GEG)

Angebot

nach Objektbegehung

Im Festpreis enthalten

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 / DIN/TS 12831-1
  • Rohrnetz- und Ventilberechnung gegen die Herstellerdatenbank (Danfoss, Oventrop, Heimeier, Honeywell u. a.)
  • Einstellung sämtlicher voreinstellbarer Thermostatventile auf den berechneten Wert
  • Einstellung der Umwälzpumpe: Förderhöhe und Regelart
  • Optimierung von Heizkurve und Vorlauftemperatur
  • Entlüftung des Systems und Prüfung des Fülldrucks
  • VdZ-Bestätigungsformular Verfahren B – förderfähig für KfW und BAFA
  • PDF-Dokumentation aller Einstellwerte für Ihre Unterlagen

Nur wenn nötig

  • Austausch nicht voreinstellbarer Thermostatventile, inkl. Material und Montage89 € / Heizkörper
  • Fußbodenheizung: Abgleich je Heizkreisverteiler190 €
  • Austausch der Umwälzpumpe gegen Hocheffizienzpumpeauf Anfrage
  • Alle Preise inkl. 19 % MwSt. und Anfahrt im Hamburger Stadtgebiet.
  • Ob Ihre Ventile voreinstellbar sind, prüfen wir zu Beginn des Termins – vor jeder Zusatzleistung erhalten Sie eine Freigabefrage.
  • BAFA-Förderung: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Sprechen Sie uns an, bevor Sie unterschreiben.
  • Planen Sie eine Wärmepumpe, bleibt die Heizlastberechnung verwendbar – Sie zahlen sie später nicht erneut.
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Was passiert beim hydraulischen Abgleich genau?

Wir berechnen zuerst raumweise die Heizlast nach DIN EN 12831-1, ermitteln daraus den nötigen Volumenstrom für jede Heizfläche und stellen anschließend jedes voreinstellbare Ventil auf genau diesen Wert ein. Dazu kommen die Einstellung der Umwälzpumpe und die Anpassung von Heizkurve und Vorlauftemperatur. Am Ende steht eine Dokumentation aller Einstellwerte.

Der Ablauf folgt dem in der ZVSHK-Fachregel beschriebenen Verfahren B – und damit genau der Reihenfolge, die auch das VdZ-Formular abfragt. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf; Abkürzungen führen zu Einstellwerten, die auf dem Papier gut aussehen und in der Anlage nichts bewirken.

1. Aufmaß und Heizlast

Digitale Erfassung aller Räume per LiDAR-Scan, dann raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1.

2. Heizflächen und Ventile erfassen

Bauart und Leistung jedes Heizkörpers, vorhandene Ventiltypen und deren Kennlinien aus der Herstellerdatenbank.

3. Spreizung und Volumenströme

Festlegung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf und Berechnung des Volumenstroms je Heizfläche.

4. Einregulieren und dokumentieren

Einstellung jedes Ventils und der Pumpe, Anpassung der Heizkurve, Protokoll und VdZ-Bestätigung.

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Was bringt mir der hydraulische Abgleich konkret?

Bis zu 15 Prozent weniger Heizenergie, gleichmäßig warme Räume und ein deutlich leiserer Betrieb. Statt zu viel Heizwasser in die kesselnahen Heizkörper zu schicken und die entfernten unterversorgt zu lassen, bekommt jeder Heizkörper exakt die berechnete Menge. Die Umwälzpumpe läuft niedriger und verschleißt langsamer.

Der Effekt entsteht an zwei Stellen gleichzeitig. Erstens muss die Vorlauftemperatur nicht mehr hochgedreht werden, damit auch der letzte Raum warm wird – der Wärmeerzeuger arbeitet dauerhaft auf einem niedrigeren Niveau. Zweitens kann die Umwälzpumpe mit geringerer Förderhöhe laufen, weil das System keine Überversorgung mehr ausgleichen muss.

Laufende Ersparnis

Bis zu 15 % weniger Heizenergie durch eine perfekt abgestimmte Vorlauftemperatur – Winter für Winter, ohne Komfortverzicht.

Materialschutz

Weniger Verschleiß an der Umwälzpumpe und Schluss mit den Strömungsgeräuschen in Ventilen und Leitungen.

Bei einer Wärmepumpe wiegt der Effekt schwerer als bei Gas: Jedes Kelvin niedrigere Vorlauftemperatur senkt den Stromverbrauch um rund 2,5 Prozent. Der Abgleich ist dort keine Feinjustage, sondern eine der wichtigsten Stellschrauben für die Betriebskosten.

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Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Für die meisten Hamburger Einfamilienhäuser ist er keine unmittelbare gesetzliche Pflicht. Zur Pflicht wird er auf zwei Wegen: Nach § 60c GEG ist er in Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten nach Einbau einer wassergeführten Heizung vorgeschrieben. Und er ist zwingende Voraussetzung für jede BEG-Förderung – ohne ihn gibt es keinen Zuschuss für die neue Heizung.

Viele Anbieter schreiben pauschal „Pflicht" auf ihre Seiten. Das stimmt so nicht, und wir sagen Ihnen lieber genau, wann es Sie betrifft:

  • § 60c GEG: Pflicht in Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten, nach Einbau einer wassergeführten Heizung – gilt für Anlagen seit dem 1. Oktober 2024.
  • § 60b GEG: Heizungsprüfung ebenfalls ab sechs Wohneinheiten. Anlagen von vor Oktober 2009 bis zum 30. September 2027, jüngere Anlagen innerhalb eines Jahres nach 15 Betriebsjahren.
  • BEG-Förderung: Bei Erneuerung der Anlagentechnik ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B stets erforderlich – unabhängig von der Gebäudegröße.
  • Einfamilienhaus ohne Förderung und ohne Heizungstausch: keine unmittelbare Pflicht, aber der Anerkannte Stand der Technik und die schnellste Amortisation im ganzen Haus.

Nach § 60c GEG umfasst der Abgleich verbindlich drei Bestandteile: die raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung der Heizflächen zur Absenkung der Vorlauftemperatur und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Genau diese drei Punkte sind in unserem Festpreis enthalten.

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Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?

Verfahren A ist ein Näherungsverfahren mit Pauschalwerten. Verfahren B rechnet die Heizlast für jeden einzelnen Raum nach DIN EN 12831-1 und leitet daraus die Volumenströme ab. Für Fördermittel wird seit dem 1. Januar 2023 ausschließlich Verfahren B anerkannt. Wir arbeiten grundsätzlich nach Verfahren B.

Der Unterschied ist kein formaler, sondern ein handwerklicher. Verfahren A schätzt die Heizlast über Pauschalwerte und kommt deshalb ohne Aufmaß aus – schnell und günstig, aber die Einstellwerte treffen die Realität nur ungefähr. Verfahren B rechnet jeden Raum einzeln und liefert Werte, die sich am Ventil tatsächlich einstellen lassen.

Verfahren A

Näherung über Pauschalwerte. Für Fördermittel seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr zulässig.

Verfahren B — unser Standard

Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1, daraus abgeleitete Volumenströme. Förderfähig und Grundlage für die Wärmepumpen-Auslegung.

Worauf Sie beim Angebotsvergleich achten sollten: Ein Preis deutlich unterhalb des Marktniveaus ist fast immer Verfahren A oder ein Abgleich ohne Vor-Ort-Aufmaß. Fragen Sie nach, ob die raumweise Heizlastberechnung und das VdZ-Formular enthalten sind – ohne beides ist die Leistung im Förderverfahren wertlos.

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Wird der hydraulische Abgleich gefördert?

Ja. Als Einzelmaßnahme zur Heizungsoptimierung bezuschusst das BAFA 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Heizung älter als zwei Jahre ist und das Gebäude höchstens fünf Wohneinheiten hat. Wird der Abgleich zusammen mit einer neuen Wärmepumpe ausgeführt, ist er Teil der KfW-Heizungsförderung.

Es gibt zwei getrennte Wege, und welcher der richtige ist, hängt davon ab, ob Sie nur optimieren oder gleich die Heizung tauschen.

Weg A — Bestandsanlage optimieren

BAFA, Einzelmaßnahme Heizungsoptimierung: 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %. Voraussetzung: Heizung älter als zwei Jahre, bei fossilen Anlagen nicht älter als zwanzig Jahre, höchstens fünf Wohneinheiten, Mindestinvestition 300 €.

Weg B — zusammen mit neuer Wärmepumpe

KfW-Heizungsförderung 458: Der Abgleich ist Fördervoraussetzung und Teil der förderfähigen Gesamtkosten. Aktuell 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 bzw. 80 %.

  • Der Antrag muss immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden – ein bereits erteilter Auftrag ist nicht mehr förderfähig.
  • Für dieselben Kosten ist nur ein Antrag zulässig: entweder KfW oder BAFA.
  • Statt eines Zuschusses kommt für selbstgenutztes Wohneigentum eine steuerliche Förderung nach § 35c EStG in Betracht – als Alternative, nicht zusätzlich. Das klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Förderstände: KfW-Merkblatt 458 in der Fassung 07/2026, BAFA-Förderübersicht BEG EM Stand 28.07.2026. Förderbedingungen ändern sich – wir prüfen den aktuellen Stand vor jedem Angebot.

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Was hat der hydraulische Abgleich mit der Wärmepumpe zu tun?

Er ist die entscheidende Vorarbeit. Eine Wärmepumpe arbeitet umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ist – und wie weit die sich absenken lässt, entscheidet sich am Abgleich. Ohne ihn läuft die Anlage dauerhaft zu heiß, um auch den ungünstigsten Raum zu versorgen.

Bei einer Gasheizung kaschiert eine hohe Vorlauftemperatur die Fehlverteilung. Bei einer Wärmepumpe bezahlen Sie sie jeden Monat: Rund 2,5 Prozent Mehrverbrauch je Kelvin. Wer eine Wärmepumpe in eine nicht abgeglichene Anlage setzt, kauft eine effiziente Maschine und betreibt sie ineffizient.

Deshalb rechnen wir beides in derselben Reihenfolge, in der es die Norm und die Förderrichtlinie vorsehen:

  • Die raumweise Heizlast zeigt, welche Heizkörper bei 45 oder 50 Grad Vorlauf noch ausreichen – und welche einzelnen getauscht werden müssen, statt pauschal alle.
  • Die Gebäudeheizlast liefert die Kilowattzahl für die Auslegung der Wärmepumpe. Alte Kessel sind meist etwa doppelt so groß wie nötig und taugen nicht als Maßstab.
  • Eine einmal nach Verfahren B erstellte Berechnung darf laut BEG-Vorgaben später wiederverwendet werden – sie wird nur auf Aktualität geprüft. Sie zahlen die Rechenarbeit also nur einmal.
Mehrere gedämmte Heizungsrohre mit Manometern für hydraulischen Abgleich – Unbeschnittene Originalansicht in hoher Auflösung
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Eingeregelt.
Nachgewiesen.